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Informationen zur Kategorie Abgas-/Diagnosetester

Leitfaden 3 - Diesel OBD
Zusammenlegung HU und AU ab 2006/2010
  • Einführung der AU für Diesel-Fahrzeuge mit OBD 2005
  • Diesel-Fahrzeuge müssen seit Jan. 2003 - spät. Jan 2004 mit OBD Systemen ausgerüstet sein
  • Diese Fahrzeuge müssen im Jan. 2005 erstmals zur AU (Mietfahrzeuge, nicht wenige Diesel) , spät. Jan. 2007
  • Kundenklientel Freie Werkstatt relevant 2005/2006
  • Leitfaden 3 liegt in Endfassung vor und wurde bereits mit VDA, ASA, Prüforganisationen abgestimmt und verabschiedet
  • Verabschiedung Verordnung 2005
Was ist alles neu im Leitfaden 3?
  • Nicht nur Diesel-OBD ist Bestandteil des Leitfaden 3
  • neuer EU Fahrzeugschein ab 2005
  • wesentlichen Einfluß auf Leitfaden, Eingabefelder verändern sich stark
  • Schlüssel Nr. 2 - Feld 2.1
  • Schlüssel Nr. 3 - Feld 2.2
  • Emissionsschlüssel Kraftstoffart Eingabefelder länger
  • Neue Lambda-Koeffizienten harte Forderung ab 1.1.2005, sind dabei auch die alten Koeffizienten zuzulassen für Fahrzeuge mit Kraftstoffart Benzin
  • Gasfahrzeuge dürfen nur mit neuen Koeffizienten geprüft werden Achtung Bivalente Fahrzeuge werden meist nach Hauptantriebsart geprüft (meist Benzin oder Diesel)
DIESEL-OBD
  • Motortemperatur beim Diesel 60 Grad statt 80 Grad
  • Als alternative Drehzahlquelle ist generell die Drehzahl aus dem Steuergerät zulässig - auch bei „Nicht-OBD“ Fahrzeugen
  • Kommunikation CAN Bus nun Pflicht
  • Reduzierung Grenzwert Diesel von 2.5 m-1 auf 1.5 m-1 ab Okt. 2006 Abfrage vor/nach Okt. 2006 (EU Richtlinie)
ABLAUF
  • Eingabe Fahrzeug-Identdaten
  • Eingabe Fahrzeug-Solldaten (Temp., LL, AR, Meßzeitanteil, Meßmode, Sondentyp, Trübungswert, Meßzeit AR)
  • Sichtprüfung
  • Verbinden Scan Tool mit Fahrzeug
  • Sichtprüfung Kontrollleuchte Motordiagnose, Vorhandensein, Funktion
  • Kommunikation mit Steuergerät (alle Protokolle)
  • Abgasprüfung Trübung Freie Beschleunigung Motortemperatur und Drehzahl aus STG
  • Funktionsprüfung OBD
Zusammenlegen HU und AU ab 2006/2010
  • Schritt eins gilt nur für Fahrzeuge, die ab 2006 erst zugelassen werden alle anderen Fahrzeuge können bis 2010 weiterhin wie bisher durch die Werkstatt geprüft werden Erst zugelassene Fahrzeuge kommen erst 2009 zur AU!!
  • Für die Werkstatt wird sich nichts ändern, sie darf weiterhin die AU durchführen wie bisher
  • Statt einer Prüfbescheinigung stellt die Werkstatt ein Prüfnachweisblatt oder eine Übergabebescheinigung aus
  • Die Prüforganisationen nehmen dieses Protokoll (1/4 Jahr Zeit) und testieren in der HU Prüfbescheinigung den Prüfpunkt AU bestanden/nicht bestanden
Für die Werkstatt ändert sich bei der Zusammenlegung HU und AU also nichts! Sie werden auch weiterhin die Abgasuntersuchung durchführen!

Alle Preisangaben sind unverbindliche Netto-Preise in Euro zuzüglich ges. MwSt. Die Fracht- und Montagekosten können je nach Angebot differieren. Änderungen und Irrtümer vorbehalten.

 
Holitschke Werkstattausrüstungen, Südstr. 6, 09648 Altmittweida, fon: +49 (0) 37 27 - 99 85 67, fax: +49 (0) 37 27 - 99 85 68